Was dieses Jahr in Österreich in Kraft tritt: Änderungen zur Kalte-Hände-Regelung und zur Belegerteilungspflicht neu 2026

2026 bringt für Unternehmer:innen in Österreich wieder einige Neuerungen rund um Registrierkassen, Belegerteilung und Ausnahmen. Ein Teil der Änderungen ist bereits seit 1. Jänner 2026 in Kraft, ein weiteres wichtiges Update folgt mit 1. Oktober 2026.

Was genau ändert sich bei der Registrierkassenpflicht? Was gibt es Neues bei der sogenannten Kalte-Hände-Regelung? Und was bedeutet die neue digitale Beleglösung konkret für deinen Betrieb? Hier findest du die kompakte Übersicht – und darunter die Details.

Kurz-Übersicht: Welche Änderungen dich 2026 zum Thema Registrierkasse erwarten

2026 bringt Erleichterungen für Unternehmer:innen – etwa weniger Papierbelege und höhere Umsatzgrenzen bei Ausnahmen. Dazu soll die Nutzung von Registrierkassen sowie die Annahme von Belegen weiter gestärkt werden.

Die wichtigsten Punkte:

  • Seit 1. Jänner 2026: Anhebung der Umsatzgrenze bei der Kalte-Hände-Regelung
  • Ab 1. Oktober 2026: Digitaler Beleg für alle Beträge – die angedachte € 35,- Grenze fällt
  • Keine Einführung einer Beleglotterie
  • Unverändert: Die grundsätzliche Registrierkassenpflicht bleibt bestehen

Zur Erinnerung: Die Registrierkassenpflicht gilt weiterhin ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro, sofern die Barumsätze 7.500 Euro übersteigen.

Alle Details zur Registrierkassenpflicht in Österreich kannst du hier nachlesen.

Wegfall der Belegausdruckpflicht: Neuigkeiten zum digitalen Beleg

Lange wurde über eine mögliche Betragsgrenze von 35 Euro bei der neuen Belegerteilungspflicht diskutiert – nun ist klar:
Ab 1. Oktober 2026 gilt ein digital ausgestellter Beleg dem Papierbeleg gleichwertig, unabhängig von der Betragsgrenze.

Das bedeutet:

  • Der Beleg kann per App bereitgestellt werden
  • Zusendung per E-Mail ist möglich
  • Anzeige via QR-Code oder Download-Link ist zulässig
  • Ein Ausdruck auf Papier ist nicht mehr verpflichtend

Wichtig:
Die Belegerteilungspflicht bleibt bestehen. Unternehmer:innen müssen weiterhin einen Beleg ausstellen – dieser darf jedoch digital übermittelt werden.

Aber:
Kund:innen haben weiterhin das Recht, einen Papierbeleg zu verlangen. In diesem Fall muss ein Ausdruck erfolgen.

Vorteile der digitalen Beleglösung

  • Weniger Papierverbrauch
  • Reduktion von Zettelwirtschaft
  • Vereinfachte Archivierung
  • Praktische Integration in bestehende Kassensysteme

Gerade für Betriebe mit hohem Kundenaufkommen bedeutet das eine spürbare administrative Entlastung.

Die Ausstellung funktioniert übrigens ganz einfach – lies dir dazu unseren Blogartikel zum digitalen Beleg durch. Und wenn du mehr zur Belegerteilungspflicht wissen möchtest, dann mach dich in unserem detaillierten Guide zum Thema Belegerteilungspflicht schlau.

Kalte-Hände-Regelung 2026: Anhebung der Grenze seit 1. Januar 2026

Eine wichtige Änderung ist bereits mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten: Die Umsatzgrenze für die Ausnahme von der Registrierkassenpflicht im Rahmen der sogenannten „Kalte-Hände-Regelung“ wurde angehoben.

Die Grenze wurde von 30.000 Euro auf 45.000 Euro netto Jahresumsatz erhöht.

Fällst du unter diese Grenze, bist du von der Registrierkassenpflicht und Belegerteilungspflicht ausgenommen und darfst deine Einnahmen weiterhin mittels Kassasturz ermitteln.

Diese Regelung betrifft typischerweise:

  • Marktstände
  • Foodtrucks
  • Buschenschanken
  • Verkaufsstände im Freien
  • Saisonbetriebe (z. B. Almhütten)

Ziel ist es, Betriebe mit stark witterungsabhängiger oder mobiler Tätigkeit administrativ zu entlasten.

15-Warengruppen-Regelung wird dauerhaft übernommen

Gute Nachrichten für alle Betriebe ohne umfassendes Warenwirtschaftssystem: Die bislang bis Ende 2025 befristete 15-Warengruppen-Regelung wird dauerhaft übernommen.

Das bedeutet:
Statt jeden einzelnen Artikel detailliert am Beleg auszuweisen, dürfen bis zu 15 Warengruppen angeführt werden.

Das bringt:

  • Weniger Aufwand bei der Belegerstellung
  • Vereinfachte Kassenführung
  • Mehr Praxistauglichkeit für kleinere Betriebe

Gerade für Unternehmen ohne komplexes Warenwirtschaftssystem ist das eine spürbare Bürokratieerleichterung.

Beleglotterie kommt doch nicht

Die ursprünglich geplante Beleglotterie wird nicht eingeführt.
Die Bundesregierung hatte vorgesehen, ab Oktober 2026 durch Geldgewinne Anreize zur Mitnahme von Belegen zu schaffen. Vorgesehen waren monatlich 100 Gewinne zu je 2.500 Euro sowie zusätzliche Bonusziehungen mit Gewinnen von bis zu 250.000 Euro. Das entsprechende Vorhaben wurde jedoch vom Finanzministerium im Mai 2026 wieder abgesagt.

Damit entfällt dieser ursprünglich geplante Bestandteil des Registrierkassenpakets 2026.

Fazit: 2026 bringt Erleichterungen – aber keine Abschaffung der Registrierkassenpflicht

Die Registrierkassenpflicht in Österreich bleibt grundsätzlich bestehen. Dennoch bringen die Änderungen 2026 spürbare Erleichterungen:

Für viele Unternehmer:innen bedeutet das weniger Bürokratie, weniger Papier und mehr Flexibilität – bei gleichbleibender Transparenz gegenüber Finanzbehörden.

Die größte praktische Änderung wird dabei die Möglichkeit sein, Belege ab Oktober 2026 standardmäßig digital bereitzustellen.

Disclaimer: Wir weisen dich ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beitrag keine (steuer-)rechtliche Beratung ersetzt.


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