Was gibt es am Jahresende zu beachten? Was ist der Jahresbeleg? Und wie funktioniert die Erstellung und Prüfung? Lies einfach hier weiter und du erhältst Antworten auf diese Fragen!

Was ist der Jahresbeleg?

Als Jahresbeleg wird der Monatsbeleg für Dezember bezeichnet. Dieser Beleg ist ein sogenannter Nullbeleg, das heißt, er weist 0,00 € als Betrag auf. Er ist, wie der Name bereist vermuten lässt, zum Jahresende zu erstellen und muss anschließend geprüft werden. Die Prüfung dient zur Feststellung, ob alle Umsätze vollständig in der Registrierkasse erfasst wurden. Nach Erstellung des Jahresbelegs muss dieser ausgedruckt aufbewahrt, und an das Finanzamt übermittelt werden. Bis spätestens 15.02. des Folgejahres muss die Überprüfung des Jahresbelegs stattgefunden haben.

Was ist somit zum Jahresende zu beachten?

Folgende Schritte sind daher am Jahresende notwendig:

  • Schritt 1: Erstellung des Jahresbelegs Zuerst musst du in deiner Registrierkasse den Jahresbeleg (Monatsbeleg für Dezember) erstellen. Wie jeder andere Monatsbeleg ist auch der Jahresbeleg ein Nullbeleg.
  • Schritt 2: Überprüfung des Jahresbelegs Im Anschluss musst du diesen Jahresbeleg überprüfen. Wichtig ist, dass die Überprüfung bis spätestens 15.2. des Folgejahres durchgeführt werden muss. Wenn du die Prüfung nicht rechtzeitig vornimmst, begehst du eine Finanzordnungswidrigkeit!

Mehr Informationen zu den einzelnen Schritten bei der Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs findest du in diesem Blog Beitrag.

Wie erstellst du den Jahresbeleg mit helloCash?

Nutzt du helloCash als Registrierkasse, wird der Jahresbeleg automatisch für dich in der Nacht vom 31.12. auf 1.1. erstellt. Diesen Jahresbeleg findest du im Anschluss unter

Registrierkasse -> Einstellungen -> Signatur -> Belege

Wie bereits oben beschrieben, solltest du nun den Jahresbeleg ausdrucken und für das Finanzamt aufbewahren. Der Jahresbeleg muss nun geprüft werden.

Wie erfolgt die Überprüfung?

Die Überprüfung kannst du mit helloCash auf 3 verschiedene Arten durchführen:

  1. Überprüfung mit Belegcheck-App BMF Dazu musst du dir die Belegcheck-App des Bundesministeriums für Finanzen herunterladen. Danach scannst du den QR-Code auf deinem Jahresbeleg. Durch die Eingabe deines Authentifizierungscodes wird der Jahresbeleg dann automatisch geprüft. Das Ergebnis wird dann an das FinanzOnline Konto gesendet.
  2. helloCash Automatisierungs-Paket Im Rahmen dieses Pakets übernehmen wir für dich die Prüfung. Dies beinhaltet die automatische Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs.
  3. helloCash Sorglos-Paket Entscheidest du dich für dieses Paket, beinhaltet das die automatische Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs. Und zusätzlich garantieren wir dir im Rahmen dieses Pakets auch Support.

WIE KANN ICH MICH ZU DEN PAKETEN ANMELDEN?

Die Anmeldung zum Automatisierungs- oder Sorglos-Paket kannst du ganz einfach in deiner Registrierkasse vornehmen. Ab Dezember ist die Anmeldung zu den Paketen möglich. Hier findest du in 3 Schritten erklärt, wie die Anmeldung funktioniert:

  1. Logge dich in deine helloCash Registrierkasse ein.
  2. Am Dashboard findest du ab Dezember folgenden Button „Jahresbeleg prüfen“. Klicke auf den Button.
Jahresbeleg prüfen

3. Im Anschluss kannst du jetzt das Automatisierungs-Paket oder das Sorglos-Paket wählen. Wir übernehmen dann die Übermittlung ans Finanzamt und die Prüfung des Jahresbelegs für dich. Fertig!

Du möchtest mehr über die Jahresbeleg Erstellung erfahren oder hast Fragen dazu? Dann schau doch auch bei unseren FAQs vorbei.

Wie du sicher gehen kannst, dass du alle Fristen rechtzeitig einhältst?

  1. Der Jahresbeleg wird in allen Fällen automatisch (in der Nacht vom 31.12. auf 1.1.) von uns erstellt.
  2. Die Überprüfung muss im Anschluss bis spätestens 15.2. erfolgen
  3. Die sicherste Variante ist, wenn du dich für das Automatisierungs-Paket oder das Sorglos-Paket anmeldest, denn dann klappt auch die Prüfung automatisch durch helloCash!

Du hast noch keine helloCash Registrierkasse? Dann melde dich doch gleich hier kostenlos an und teste helloCash.

Disclaimer: Wir weisen dich ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beitrag keine (steuer-)rechtliche Beratung ersetzt.

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