Als österreichischer Unternehmer und bestehender Kassenbesitzer oder aber zukünftiger Kassennutzer hast du bestimmt schon von der RKSV gehört! Aber was bedeutet RKSV genau? Worauf bezieht sie sich und was musst du tun, damit deine Kasse den Vorschriften  entspricht? Hier erfährst du es.

RKSV bedeutet Registrierkassensicherheitsverordnung

Die Abkürzung RKSV steht für die Registrierkassensicherheitsverordnung, welche die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in den Registrierkassen festlegt. Diese Verordnung des österreichischen Bundesministers für Finanzen ist 2017 in Kraft getreten. Es geht dabei in erster Linie um den Manipulationsschutz und die Datensicherheit. Das heißt darum, dass Daten weder von Unbefugten noch von regulären Kassennutzern im Nachhinein verändert werden können, und dass du als Kassenbesitzer das auch beweisen kannst.

RKSV und Registrierkassenpflicht

Die Registrierkassensicherheitsverordnung beschreibt die neuen Anforderungen im Zuge der vollständigen Umsetzung der Registrierkassenpflicht, die in Österreich bereits seit 2016 gilt. Um RKSV-konform zu sein, müssen Registrierkassen seit dem 1.4.2017 folgende Funktionen vorweisen:

  • Eine eindeutige und auf FinanzOnline gemeldete Kassenidentifikationsnummer.
  • Ein exportierbares Datenerfassungsprotokoll, das jeden einzelnen Barumsatz und die dazugehörige Signatur ausweist.
  • Es muss möglich sein, die Daten auf einem externen Datenträger zu speichern.
  • Ein mit dem Verschlüsselungsalgorithmus AES 256 verschlüsselter Umsatzzähler, welcher die erfassten Barumsätze laufend addiert.
  • Eine Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung mit Signaturerstellungseinheit. Jeder einzelne Barumsatz sowie die Monats-, Jahres- und Schlussbelege müssen elektronisch signiert werden. Die Signatur jedes Belegs muss die Kassenidentifikationsnummer, die fortlaufende Nummer des Belegs, das Datum und die Uhrzeit, den Betrag, den verschlüsselten Stand des Umsatzzählers, die Seriennummer des Signaturzertifikats sowie den Signaturwert des vorgehenden Barumsatzes enthalten.
  • Einen Belegdrucker für Zahlungsbelege, Startbelege und Monatsbelege und/oder die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Zahlungsbelegen, wobei jeder Beleg einen maschinenlesbaren Code enthalten muss.

Entspricht meine Kasse den Vorschriften?

Auch wenn es bei der Einführung für einige Anbieter noch schwierig war, ihre Kassensoftware termingerecht umzurüsten, sollten inzwischen alle gängigen Kassensoftwarelösungen RKSV-tauglich sein und dich Schritt für Schritt zur konformen Nutzung führen.

Ob dein Manipulationsschutz aktiv ist, kannst du daran erkennen, dass die Codes auf deinen Belegen durchgängig nummeriert sind. Bei Fragen zur RKSV-Konformität deiner Kassenlösung wendest du dich am besten an deinen Kassenanbieter.

Disclaimer: Wir weisen dich ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beitrag keine (steuer-)rechtliche Beratung ersetzt.

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