Dass in Österreich seit 2016 für Betriebe mit jährlichen Barumsätzen über € 7.500,- eine Registrierkassenpflicht besteht, sollte inzwischen allgemein bekannt sein, aber wusstest du auch, dass du unter gewissen Bedingungen für die Anschaffung oder Umrüstung deiner Kasse eine Registrierkasse Prämie geltend machen kannst? Wie du dafür vorgehen musst, erklären wir dir in diesem Artikel.
Das Wichtigste zur Registrierkasse Prämie im Überblick
Die Prämie für die Anschaffung oder Umrüstung einer Registrierkasse steht allen österreichischen Betrieben zu, die erst neu registrierkassenpflichtig geworden sind oder die aufgrund von neuen technischen Anforderungen ihre Kasse nachrüsten oder ersetzen mussten. Dies, damit sie zumindest einen Teil ihrer Kosten für eine RKSV-konforme Kasse decken können. In diesem Sinne ist die Registrierkasse Prämie mehr oder weniger eine Formsache. Um diese aber geltend zu machen, solltest du als Unternehmer wissen, an wen du dich wenden musst, welcher Betrag dir zusteht, wie du die Prämie einfordern kannst und wo du dir allenfalls noch detailliertere Infos holen kannst.
Wer bezahlt die Registrierkasse Prämie?
Die Registrierkasse Prämie ist eine der Prämien, die das Betriebsfinanzamt zur Unterstützung der Finanzierung für gewisse Investitionen und Aufwendungen gewährt. Momentan ist die Registrierkasse Prämie für die vielen Betriebe aktuell, die aufgrund der neuen technischen Anforderungen ab dem 1.4.2017 in eine Umrüstung oder Neuausstattung investieren mussten.
Registrierkasse Prämie aufgrund der neuen technischen Anforderungen
Seit dem 1.4.2017 müssen österreichische Registrierkassen folgende Standards erfüllen:
- Integriertes Datenerfassungsprotokoll
- Möglichkeit zum Belegdruck und/ oder zur elektronische Übermittlung des Belegs (Belegerteilungspflicht)
- Schnittstelle der Kassensoftware zu einer Sicherheitseinrichtung mit Signaturerstellungseinheit (Manipulationsschutz)
- Aktiver Verschlüsselungsalgorithmus AES 256
- Existente Kassenidentifikationsnummer
Wer vor diesem Zeitpunkt noch mit einer Kasse arbeitete, die technisch noch nicht auf dem erforderlichen Stand war, musste sich bis zum 1.4.2017 eine neue Kasse anschaffen oder sein Kassensystem nachrüsten. Deshalb darf für die entsprechenden Ausgaben, sofern sie bis zum 31.3.2017 anfielen, eine Registrierkasse Prämie beantragt werden.
Wie hoch ist der Betrag der Registrierkasse Prämie?
Die Prämie für die Anschaffung oder Umrüstung einer elektronischen Registrierkasse beträgt € 30,- pro Erfassungseinheit oder € 200,- pro Kassensystem.
Gut zu wissen
Die Höhe der Anschaffungskosten ist nicht ausschlaggebend dafür, ob dir die Prämie zusteht oder nicht. Du kannst den Betrag auch anfordern, wenn du dir zum Beispiel ein Smartphone, ein Tablet oder einen Computer als Bestandteil für deine PC-Kasse oder einen dazugehörigen Drucker kaufen musstest.
Wie und wann kann ich die Registrierkasse Prämie beantragen?
Die Prämie für die Anschaffung oder Umrüstung von Registrierkassen oder Kassensystemen kannst du mit dem Formular E108c beim Finanzamt anfordern und zwar bis zum Zeitpunkt, an dem dein Einkommensteuer- Körperschaftsteuer- oder Feststellungsbescheid des betroffenen Wirtschaftsjahrs rechtskräftig wird.
WICHTIG
Die Registrierkasse Prämie für die Umrüstung auf ein manipulationssicheres System kann nur für Ausgaben vor dem 31.3.2017 geltend gemacht werden.
Kontaktadressen für weitere Informationen zu Prämien vom Finanzamt
Für weitere Informationen zur Registrierkassen Prämie kannst du dich an die Wirtschaftskammer in deinem Bundesland wenden, deren Kontaktdaten wir für dich unter folgenden Links herausgesucht haben:
Burgenland – Kärnten – Niederösterreich – Oberösterreich – Salzburg – Steiermark – Tirol – Vorarlberg – Wien