Du hast Probleme, alle gesetzlichen Anforderungen an dein Unternehmen zu überblicken? Damit bist du nicht alleine! Lies jetzt unser Interview mit Rechtsanwalt Dr. Michael Leitner und erfahre alles rund um das Thema Herausforderungen im Unternehmertum aus der Sicht eines Rechtsexperten!

Unternehmer sind täglich mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Gerade im rechtlichen Bereich wird der Paragrafendschungel immer dichter und dichter. Daher fällt es Unternehmern immer schwerer, das rechtliche Wirrwarr zu durchblicken. Wir haben deshalb ein Interview mit einem Rechtsexperten durchgeführt.

Dr. Michael Leitner ist Rechtsanwalt und Gründungsgesellschafter der Dr. Michael Leitner Rechtsanwalts GmbH & Co KG (Wirtschaftskanzlei Leitner) mit Standort in Wien und Stockerau. Er wurde im Jahr 1983 geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Er ist seit 2013 als selbständiger Rechtsanwalt tätig.

Dr. Leitner stand uns Rede und Antwort rund um das Thema Herausforderungen im Unternehmertum. 

helloCashHerr Dr. Leitner können Sie bitte sich selbst und Ihre Wirtschaftsrechtskanzlei Leitner vorstellen.  

Dr. Leitner: Wir sind eine fachlich auf alle Bereiche des Wirtschaftsrechts spezialisierte Anwaltskanzlei. Zu unseren Klienten gehören überwiegend kleine und mittelgroße Unternehmen aus allen Branchen; insbesondere auch aus dem Dienstleistungsbereich. Wir finden für unsere Klienten die passende Rechtsform, gründen Unternehmen und erstellen alle wesentlichen Unternehmensverträge. In vielen Fällen sind wir der ständige Ansprechpartner für rechtliche Probleme. Vom Streit mit einem Mitarbeiter bis zur Ausarbeitung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Prüfung von Verträgen und der Eintreibung von Forderungen. 

helloCashWie wichtig ist es Ihrer Meinung nach, dass zukünftige und bestehende Unternehmer rechtlich auf dem neuesten Stand sind?  

Dr. Leitner: Die Herausforderungen für Unternehmer werden in diesem Bereich größer und größer. Die Regelungsintensität hat für Unternehmer mittlerweile ein Ausmaß angenommen, das wohl nur von Profis überblickt werden kann. Umso wichtiger ist es, verlässliche Partner zu haben, die einem den Weg durch den Paragrafendschungel zeigen. 

helloCashWie sehr hat die Registrierkassenpflicht Ihre Wirtschaftsrechtskanzlei und Ihre Klienten beeinflusst?  

Dr. Leitner: Die Einführung der Registrierkasse 2016 war für viele meiner Klienten sicher ein einschneidendes Ereignis. Gerade zu Beginn der Registrierkassenpflicht war die Unsicherheit groß. Mittlerweile habe ich das Gefühl, dass sich die Unternehmer an die Registrierkasse gewöhnt haben. Das hängt sicher auch mit den immer besser werdenden technischen Lösungen zusammen. 

helloCashWelche Aspekte der Registrierkassenpflicht werden nach Ihrer Erfahrung nach am meisten missverstanden?  

Dr. Leitner: Unternehmer haben zwingend eine Registrierkasse zu verwenden, wenn der Jahresumsatz netto EUR 15.000 und die Barumsätze netto EUR 7.500 übersteigen. Der Begriff „Barumsätze“ umfasst neben Barzahlungen auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort. 

Barumsätze und Bargeld sind also nicht dasselbe, das wird manchmal übersehen. 

Nicht als Barumsatz gelten Zahlungen durch Online-Banking Überweisungen, PayPal und Einziehungsaufträge.

helloCashWelche Strafen drohen, wenn Unternehmer keine Registrierkasse haben? Wie werden diese rechtlich durchgesetzt?  

Dr. Leitner: Besteht eine Registrierkassenpflicht und verfügt der Unternehmer über keine Registrierkasse oder hat die Registrierkasse ab 1.4.2017 keine technische Sicherheitseinrichtung, stellt dieser Verstoß eine Finanzordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldstrafe geahndet.  Außerdem besteht die große Gefahr, dass die Richtigkeit der Aufzeichnungen angezweifelt wird. Dies kann zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Abgabenbehörde führen.  Unternehmer müssen so vielleicht mehr an Steuern zahlen als dies bei einer ordnungsgemäßen Aufzeichnung der Fall gewesen wäre.

helloCashWelche Grundvoraussetzungen soll eine Registrierkasse laut Gesetz erfüllen?  

Dr. Leitner: Wenn Steuerpflichtige für steuerliche Zwecke Bücher und Aufzeichnungen führen müssen, sind die Bareinnahmen einzeln aufzeichnen. Wenn die gesetzlichen Umsatzgrenzen überschritten werden, ist zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden. Zusätzlich müssen alle Kassensysteme über einen Manipulationsschutz und eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen.

Jede Registrierkasse muss insbesondere über folgende Eigenschaften verfügen: 

  • Datenerfassungsprotokoll 
  • Kassenidentifikationsnummer 
  • Drucker oder Vorrichtung zur elektronischen Übermittlung von Zahlungsbelegen 
  • Verschlüsselungsalgorithmus
  • Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung mit einer Signatureinheit 
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Weitere Details zu den technischen Voraussetzungen sind in der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) geregelt. 

helloCashWelchen Tipp können Sie noch zukünftigen oder bereits tätigen Unternehmern mitgeben? 

Dr. Leitner: Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und lagern Sie – soweit möglich – steuerliche und rechtliche Aufgaben an kompetente Profis aus.  Niemand hat ein erfolgreiches Unternehmen allein hochgezogen. 

helloCash: Im Namen des gesamten helloCash-Teams bedanken wir uns recht herzlich bei Ihnen Herr Dr. Leitner und bei der Wirtschaftskanzlei Leitner für Ihre Zeit und das Gespräch. 

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