In diesem Artikel erklären wir dir, wie du in helloCash auf eine Rechnung verweisen kannst, die bereits in einem anderen System erstellt wurde.
Dies kann insbesondere nützlich sein, wenn du beispielsweise einen Online-Shop verwendest und dort bereits die Umsatzsteuer vermerkt wurde. Damit wird verhindert, dass die Umsatzsteuer auf einen Artikel “doppelt” verrechnet wird. Das erspart dir und deiner Steuerberatung/Buchhaltung somit einiges an Zeit und Aufwand.
Wie kann ich auf eine bestehende Rechnung verweisen?
Gehe dazu unter “Registrierkasse” – “Artikel” in die Artikelverwaltung und erstelle wie gewohnt einen neuen Artikel in einer beliebigen Kategorie.
Nachdem du auf “Anlegen” klickst und die Grunddaten wie Name, Preis, Umsatzsteuer etc. eingibst, gehst du in den 3.Reiter “Besteuerung” und setzt dort das Häkchen bei “Verweis auf bestehende Rechnung”.
Gehst du nun auf “Rechnung erstellen” und fügst den gewünschten Artikel deiner Rechnung hinzu, so wird automatisch 0% Umsatzsteuer angenommen- egal welcher Steuersatz ursprünglich auf den Artikel hinterlegt war.
Verweis auf bestehende Rechnung bei bestehenden Artikeln
Auch bei bereits bestehenden Artikeln kannst du diese Option aktivieren.
Gehe dazu einfach beim gewünschten Artikel in der Artikelverwaltung auf das Bleistiftsymbol und setze- wie oben demonstriert- das Häkchen im Reiter “Besteuerung” unter “Verweis auf bestehende Rechnung”.
Achtung: Artikel mit “Verweis auf eine bestehende Rechnung” können nicht mit “normalen” Artikeln kombiniert werden. Du würdest dann folgende Fehlermeldung erhalten:
Erstelle in diesem Fall einfach eine neue Rechnung mit den anderen Artikeln.
Wir hoffen, dass wir durch diese nützliche Zusatzfunktion deinen Arbeitsalltag erleichtern konnten. Wenn du dazu noch weitere Fragen hast, kannst du gerne unseren hilfsbereiten Support kontaktieren.