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Wissenswertes zum Einwegpfand in Österreich

Ab dem 1. Jänner 2025 gilt in Österreich ein Einwegpfandsystem für bestimmte Getränkeverpackungen. Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen, damit du als Gewerbetreibender auf diese Umstellung vorbereitet bist. Bitte beachte jedoch, dass dieser Beitrag keine rechtliche Beratung darstellen kann. Informiere dich zu Detailfragen daher stets auch bei deiner steuerlichen Vertretung oder den entsprechenden zentralen Stellen wie WKO oder der EWP Recycling Pfand ÖSterreich GmbH.

1. Was ist das Einwegpfand?

Das Einwegpfand ist ein Rückgabesystem für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einem Volumen zwischen 0,1 und 3 Litern. Ziel ist es, mehr Verpackungen zu recyceln und die Umwelt zu schützen. Für jede betroffene Verpackung wird ein Pfand in Höhe von 25 Cent erhoben.

2. Welche Produkte sind betroffen?

Das Pfand gilt für:

  • Kunststoffflaschen (z. B. Wasser, Softdrinks, Säfte)
  • Getränkedosen

Ausgenommen sind:

  • Verpackungen für Milchprodukte (aus hygienischen Gründen)
  • Sirupe
  • Verpackungen bestimmter medizinischer Produkte

3. Was bedeutet das für Dich als Unternehmer?

Wenn du Getränke in den betroffenen Verpackungen verkaufst, musst du:

  1. Das Pfand einheben: Beim Verkauf von Einweggetränkeverpackungen erhebst du 25 Cent pro Verpackung und gibst diesen Betrag an deine Kunden weiter.
  2. Rücknahme gewährleisten: Du musst leere Verpackungen von Kunden zurücknehmen und das Pfand erstatten. Das gilt während deiner üblichen Geschäftszeiten.
    • Kleine Geschäfte können unter bestimmten Bedingungen von der Rücknahmepflicht ausgenommen sein.
  3. Kennzeichnung beachten: Alle betroffenen Verpackungen müssen mit einem nationalen Pfandsymbol gekennzeichnet sein.
  4. Registrierung vornehmen: Du musst dich bei der zentralen Stelle (EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH) registrieren und melden, welche Verpackungen du in Verkehr bringst.
  5. Pfandbeträge abführen: Die eingenommenen Pfandbeträge leitest du regelmäßig an die zentrale Stelle weiter.

4. Wie funktioniert die umsatzsteuerliche Behandlung?

Das Pfand ist keine eigenständige Leistung und wird nicht der Umsatzsteuer unterworfen. Es dient lediglich als Kaution, um die Rückgabe der Verpackung sicherzustellen. Somit kannst du die Position “Pfand” in deiner Registrierkasse beispielsweise als Artikel zum Preis von 25Cent ohne Umsatzsteuer anlegen.

5. Gibt es eine Übergangsfrist?

Ja, Verpackungen, die vor dem 1. April 2025 abgefüllt wurden, dürfen bis zum 31. Dezember 2025 ohne Pfand verkauft werden. Diese Verpackungen bleiben weiterhin Teil der bestehenden Sammel- und Verwertungssysteme.

6. Was musst Du jetzt tun?

  • Registrieren: Melde dich bei der zentralen Stelle an.
  • System anpassen: Stelle sicher, dass Deine Kassen- und Abrechnungssysteme das Pfand korrekt erfassen. In helloCash kannst du Pfand als eigenen Artikel anlegen. Mehr dazu im nächsten Absatz und im Artikel Pfand in helloCash einbuchen.
  • Kennzeichnung prüfen: Kontrolliere, ob die Produkte, die du verkaufst, das Pfandsymbol tragen.
  • Informieren: Mache deine Kunden auf die Pfandregelung aufmerksam.

7. Wie erfasse ich Pfand in meiner Registrierkasse?

Der wohl wichtigste Punkt im Zusammenhang mit deinem Kassensystem ist die Abbildung der eingenommen bzw. ausbezahlten Pfandbeträge in helloCash.

Hier ist empfohlen, einen eigenen Artikel bzw. eine eigene Kategorie mit Pfand anzulegen. Das Anlegen einer eigenen Kategorie erleichtert dir später die Auswertungen.

Nach dem Anlegen der Kategorie “Pfand” kannst du nun innerhalb dieser Kategorie einen eigenen Artikel mit Namen “Pfand” anlegen. Denkbar wären auch 2 Artikel, einer mit “Pfand Abgabe” und Preis von 25Cent, der andere mit “Pfand Annahme” und Preis -25Cent.

Wie du siehst, kannst du als Preis für die Annahme (Rücknahme) von Einwegpfand auch einen Minusbetrag eingeben. Zum gleichen Ergebnis kommst du auch, wenn du den Artikel “Pfand” bloß mit einem positiven Wert von +25 Cent anlegst, dann allerdings bei der Stückzahl einen Minusbetrag eingibst. Zur besseren Auswertung ist jedoch in jedem Fall das Anlegen zweier Artikel (Rücknahme Pfand und Ausgabe Pfand) empfohlen.

Beachte hierbei, dass die Umsatzsteuer bei Pfand immer 0% ist.

8. Weitere wichtige Punkte

  • Jeder Händler, der Einweg-Getränkeverpackungen mit Pfand verkauft, ist verpflichtet, diese während der üblichen Geschäftszeiten zurückzunehmen, sofern sie restentleert sind, und den Pfandbetrag an die Verbraucher auszuzahlen.
  • Auch Betriebe des Gastgewerbes, wie etwa Hotels, Restaurants, Cafés, Cateringdienste oder Imbissstände, die pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen anbieten, gelten als Rücknahmestellen.
  • Für Gastronomiebetriebe, bei denen Einweg-Getränkeverpackungen üblicherweise nicht mitgenommen werden und stattdessen vor Ort verbleiben, entfällt die Pflicht, Pfandbeträge zu erheben oder zu erstatten. Ebenso sind sie nicht verpflichtet, solche Verpackungen zurückzunehmen.

Die Rücknahme von Einweg-Getränkeverpackungen kann entweder über Rücknahmeautomaten oder manuell erfolgen.

  • Rücknahmeautomaten: Alle pfandpflichtigen Verpackungen müssen akzeptiert werden.
  • Manuelle Rücknahme: Hier müssen nur jene Einweg-Getränkeverpackungen zurückgenommen werden, die in Material und Größe den vom Betrieb verkauften entsprechen. Zusätzlich ist die Rücknahme auf die Mengen begrenzt, die dem typischen Verkaufsumfang des Unternehmens entsprechen. Verkauft ein Betrieb beispielsweise ausschließlich Getränke in 0,5-Liter-Dosen, muss er nur diese Größe zurücknehmen.

9. Links und Quellenangaben

Bitte informiere dich wie erwähnt immer auch bei der dafür zuständige Stelle https://www.recycling-pfand.at/fuer-unternehmen.html

Hilfreiche Informationen findest du auch auf der Seite der Wirtschaftskammer Österreich.

Einen ausführlichen Vortrag zum Thema Einwegpfand bietet dir auch folgendes Video der Wirtschaftskammer Vorarlberg: WKV – Roadshow – Einwegpfand

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