Betrifft eigentlich die Registrierkassenpflicht Vereine genauso wie alle anderen Unternehmen? Braucht wirklich jeder Verein eine Registrierkasse oder welche Regeln gelten da? Um genau diese und andere Fragen rund um die Registrierkassenpflicht für Vereine geht es in diesem Artikel

Wir schauen uns genau an, was ein gemeinnütziger Verein per Definition eigentlich ist, welche Registrierkasse die richtige ist und was sie können muss.

Was ist ein gemeinnütziger Verein?

Laut WKO ist ein Verein ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen oder Gesellschaften zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks.

Ein gemeinnütziger Verein muss sicherstellen, dass die erwirtschafteten Erträge im Sinne des ideellen Vereinszweckes verwendet werden. Erzielte Gewinne dürfen also nicht  an die Mitglieder ausgeschüttet werden. 

Statuten bzw. Musterverträge stellt die österreichische Regierung zur Verfügung.

Was bedeutet gemeinnützig? 

Als gemeinnützig werden Zwecke beschrieben, die die Allgemeinheit fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist dann gegeben, wenn der Verein das Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet fördert.

Gemeinnützige Vereine Österreich: Beispiele zur Veranschaulichung

Nachfolgend findest du verschiedene Beispiele für gemeinnützige Arbeit:

  • Förderung 
    • der Kunst, 
    • Wissenschaft, 
    • Kinder- und Familienfürsorge, 
    • der Fürsorge für alte oder kranke Personen, 
    • der Schulbildung, 
    • des Natur- und Tierschutzes, 
    • der Heimatkunde oder 
    • des Körpersports.

Du weißt jetzt, was gemeinnützig bedeutet. Lass uns jetzt etwas spezifischer darauf eingehen, wie die Registrierkassenpflicht Vereine wirklich beeinflusst.

registrierkassenpflicht vereine

Brauche ich eine Registrierkasse für Vereinsfeste? 

Grundsätzlich ja. Seit 01. Mai 2016 gilt die Registrierkassenpflicht bei Überschreiten von 15.000 Euro Umsatz (davon mehr als EUR 7.500 in bar). Die Registrierkassenpflicht gilt also auch bei geselligen Vereinsfesten.

Wichtig: Wir decken in diesem Beitrag lediglich Basisinformationen ab. Wenn du es ganz genau wissen willst, solltest du dir auf jeden Fall das Informationsblatt des österreichischen BMF (PDF) anschauen.

Hier wird klar definiert:

„Grundsätzlich muss jeder Betrieb ab einem Jahresumsatz von 15.000 € netto, sofern auch die Barumsätze (inkl. Bankomatkarten-, Kreditkartenzahlungen) 7.500 € netto überschreiten, ab 1.5.2016 die Bareinnahmen mit einer Registrierkasse elektronisch aufzeichnen. Die Belegerteilungspflicht besteht bei Barumsätzen auch unterhalb dieser Wertgrenzen und bedeutet, dass bei Barzahlungen verpflichtend ein Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen ist.“

Eine Registrierkassenpflicht betrifft dementsprechend auch Vereine. Die Kassenführung im Verein solltest du daher besonders beachten, um keine Schwierigkeiten zu bekommen. Aber betrifft die Registrierkassenpflicht Vereine aller Spaten? Oder gibt es Ausnahmen? Im nächsten Abschnitt erfährst du es.

Ausnahme Registrierkassenpflicht Vereine

Bei der RKSV in Vereinen gibt es Ausnahmen. Und zwar für abgabenrechtlich begünstigte Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 

Diese Vereine müssen jedoch die Kriterien für die abgabenrechtlichen Begünstigungen erfüllen. Es gibt für unentbehrliche Hilfsbetriebe und bestimmte entbehrliche Hilfsbetriebe (z. B. kleine Vereinsfeste) Erleichterungen hinsichtlich Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht.

Unentbehrlicher Hilfsbetrieb? Entbehrliche Hilfsbetriebe? Was genau ist das denn schon wieder? Keine Sorge. Wir haben dir Begrifflichkeiten in den nächsten Abschnitten genauer für dich unter die Lupe genommen.

Was ist ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb? 

Ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb liegt vor, wenn 3 maßgebliche Faktoren erfüllt werden. 

Und zwar, wenn

  • der Betrieb insgesamt auf die Erfüllung begünstigter Zwecke eingestellt ist,
  • die betreffende Betätigung für die Erreichung des Vereinszwecks in ideeller Hinsicht unentbehrlich ist und
  • zu abgabepflichtigen Betrieben (konkret) nicht in größerem Umfang in direkten Wettbewerb getreten wird.

Wichtig ist hier, dass die mit Einnahmen verbundene Tätigkeit mit dem statutenmäßigen Vereinszweck in unmittelbarem Zusammenhang steht. 

Merke:Im unentbehrlichen Hilfsbetrieb besteht weder Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- noch Belegerteilungspflicht.

Verein Registrierkassenpflicht: Beispiele für den unentbehrlichen Hilfsbetrieb

  • Theatervorstellungen eines Theatervereins, 
  • Konzertveranstaltungen von Musikvereinen, 
  • Vortragsveranstaltungen von die Wissenschaft fördernden Vereinen,
  • Amateursportbetrieb eines Sportvereines

Wir haben jetzt geklärt, was ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb ist. Aber wie sieht es mit den entbehrlichen Hilfsbetrieben aus?

Was ist ein entbehrlicher Hilfsbetrieb?

Bei entbehrlichen Hilfsbetrieben handelt es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zwar in Zusammenhang mit dem Vereinszweck steht, aber nicht unmittelbar für die Erfüllung des Vereinszwecks notwendig ist. 

Es reicht also aus, wenn der Vereinszweck durch den entbehrlichen Hilfsbetrieb indirekt gefördert wird.

So gibt es also entbehrliche Hilfsbetriebe eines gemeinnützigen Vereins, die nicht einzelaufzeichnungs-, registrierkassen- und belegerteilungspflichtig sind. Wie z. B. kleine Vereinsfeste. 

Das BMF definiert genaue Voraussetzungen für die Befreiung. Diese haben wir dir nachfolgend aufgelistet:

  • „Das Vereinsfest wird im Wesentlichen von den Mitgliedern der Körperschaft oder deren Angehörigen getragen. Im unwesentlichen Ausmaß können auch Nichtmitglieder das Vereinsfest mittragen, solange diese Mitarbeit ebenso wie bei den Vereinsmitgliedern und deren Angehörigen unentgeltlich erfolgt.“
  • „Auftritte von Musik- oder anderen Künstlergruppen sind dann unschädlich, wenn diese üblicherweise nicht mehr als 1.000 € pro Stunde für die Durchführung von Unterhaltungsdarbietungen verrechnen.“
  • „Die Verpflegung ist grundsätzlich von den Vereinsmitgliedern bereitzustellen. Wird diese teilweise oder zur Gänze an einen Unternehmer (zB Gastwirt) ausgelagert, gilt dessen Tätigkeit nicht als Bestandteil des Vereinsfestes und ist daher für die Einstufung des Vereinsfestes als entbehrlicher Hilfsbetrieb unbeachtlich.“
  • „Die Dauer solcher Veranstaltungen darf insgesamt 72 Stunden im Jahr nicht übersteigen.“
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Was ist sonst noch zu beachten? Nun, du solltest wissen, dass für sonstige entbehrliche Hilfsbetriebe, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, keine Erleichterungen gelten. 

Zudem sind entbehrliche Hilfsbetriebe grundsätzlich nicht begünstigungsschädlich. Wichtig ist, dass auch entbehrliche Hilfsbetriebe der Körperschaftsteuer unterliegen, wenn der Freibetrag von 10.000 Euro überschritten wird. 

In puncto Umsatzsteuer gilt bei Vereinen (Hilfsbetriebe) die Liebhabereivermutung. Das heißt, ein Verein muss keine Umsatzsteuer abführen. Er kann dann aber natürlich auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Willst du tiefer ins Thema einsteigen? Dann schau dir am besten das FAQ des BMF an.

Braucht meine Vereinskantine eine Registrierkasse? 

Das kommt auf die Kantine an. Laut BMF gilt für eine „kleine Kantine“ mit einem Jahresumsatz bis 30.000 Euro und bis 52 Tage Betriebszeit pro Jahr keine Registrierkassen-Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht. Vorausgesetzt es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein.

Wann brauche ich als Verein eine Registrierkasse? 

Auch Vereine gelten als Betrieb und müssen ihre Umsätze seit 01.05.2016 mit einer Registrierkasse elektronisch aufzeichnen. Dies gilt ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro netto, wenn auch die Barumsätze 7.500 Euro netto überschreiten. 

Zu Barumsätzen zählen auch Zahlungen mit Bankomatkarten sowie Kreditkartenzahlungen.

Was ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts? 

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird eine juristische Person beschrieben. Sie hat dementsprechend Rechte und Pflichten und darf somit klagen und verklagt werden. Die Bediensteten einer Körperschaft öffentlichen Rechts sind die Angestellten und Beamten des öffentlichen Dienstes.

Gibt es eine Registrierkassenpflicht für Körperschaften öffentlichen Rechts? 

Gesellige oder gesellschaftliche Veranstaltungen von Körperschaften öffentlichen Rechts, die gewisse Voraussetzungen erfüllen, sind von folgenden Steuern und Pflichten befreit: Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht.

Registrierkassenpflicht Vereine: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Veranstaltungen müssen nach außen hin erkennbar zur materiellen Förderung eines bestimmten gemeinnützigen Zwecks abgehalten werden
  • Erträge aus der jeweiligen Veranstaltung müssen nachweislich für diesen bestimmten gemeinnützigen Zweck verwendet werden
  • Veranstaltungen dürfen insgesamt eine Dauer von 72 Stunden im Kalenderjahr nicht überschreiten

Du weißt nun, wann Vereine Steuern zahlen und Pflichten einhalten müssen. Aber werden Vereine wirklich vom Finanzamt geprüft? Das schauen wir uns im nächsten Abschnitt genauer an.

Werden Vereine vom Finanzamt geprüft? 

Ja. Auch Vereine werden vom Finanzamt geprüft. Das Finanzamt überprüft die Gemeinnützigkeit von Vereinen hinsichtlich der Körperschafts- und Gewerbesteuer. In der Regel erfolgt eine solche Prüfung alle drei Jahre. Hier wird geschaut, ob die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung wirklich gegeben sind.

Wie prüft das Finanzamt Gemeinnützigkeit? 

Auch bei Vereinen hat die Abgabenbehörde das Recht, die Voraussetzungen für Abgabenbefreiungen bzw. Begünstigungen regelmäßig zu prüfen. Das Finanzamt prüft die Gemeinnützigkeit von Vereinen also aktiv.

Folgende Möglichkeiten zur Prüfung hat das Finanzamt:

  • Aufforderung zur Beantwortung von Fragebögen, 
  • Anforderung von Statuten oder Jahresabrechnungen, 
  • Zusendung von Abgabenerklärungen, 
  • Einschau halten oder 
  • Buch- oder Betriebsprüfung durchführen.

Muss der Verein bei dieser Prüfung mitwirken? Nun, grundsätzlich steht es dem Verein frei, bei dieser Prüfung mitzuwirken. Das BMF schreibt hinsichtlich einer Verweigerung der Prüfung folgendes:

„Werden keine Aufzeichnungen geführt oder verweigert der Verein die Vorlage von entsprechenden Unterlagen, ist das Finanzamt berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen bzw. aus Mangel an Überprüfungsmöglichkeiten der tatsächlichen Geschäftsführung abgabenrechtliche Begünstigungen zu versagen.“

Wer keine Unterlagen zur Verfügung stellt, muss also damit rechnen, dass die Besteuerungsgrundlagen vom Finanzamt geschätzt werden. Diese Schätzungen fallen meist zum eigenen Nachteil aus.

Wichtig: Jeder Verein ist individuell

Die hier zusammengefassten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken. Der Inhalt dieses Beitrags ist also keine steuerliche Beratung.

Da jeder Verein individuell zu betrachten ist, solltest du bei spezifischen Fragen in jedem Fall einen Steuerberater konsultieren. Denn explizite steuerliche Fragestellungen sollten vom Experten unter die Lupe genommen werden.

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Registrierkassenpflicht im Verein: Was muss eine Vereinskasse können? 

Wenn dein Verein Gewinnerzielungsabsichten hat und bei einem Jahresnettoumsatz von mindestens 15.000 Euro Barumsätze von über 7.500  Euro pro Jahr macht, dann ist klar: 

Dein Verein ist von der Registrierkassenpflicht betroffen. Aber was genau heißt das nun? Grundsätzlich wird dein Verein behandelt,  wie jeder andere Betrieb auch. 

Betrifft die Registrierkassenpflicht Vereine, so müssen alle Einnahmen erfasst werden. Für diesen Zweck braucht der Verein eine manipulationssichere Registrierkasse.

Aber worauf solltest du hier besonders achten?

Die ideale Registrierkasse für Vereine 

Da Vereine häufig an wechselnden Orten tätig sind, ist eine mobile Registrierkasse ganz besonders praktisch. Dieses elektronische Kassensystem kannst du überallhin mitnehmen – sogar bequem und praktisch in der Hosentasche. 

Ahnst du, worum es sich handelt? Ja genau! Moderne Registrierkassen sind heutzutage keine klobigen Geräte mehr, sondern smarte Apps. So kannst du eine Kassensoftware auf deinem Endgerät installieren oder eine webbasierte Kassenanwendung nutzen und schon hast du eine gute Kasse. 

Mit helloCash geht’s richtig einfach: 

Dank der helloCash App verwandelst du dein Smartphone, Tablet, PC, oder Laptop im Handumdrehen in eine vollwertige Registrierkasse. Das Zauberwort: Plattformunabhängigkeit

Die Bedienung ist dabei so, wie du das von anderen Apps gewohnt bist: einfach und selbsterklärend. Beim Abkassieren in deinem Verein verwaltest du mit dem helloCash Kassensystem spielend leicht die Vereinskasse.

Fazit: helloCash ist die ideale Lösung für Vereine

In diesem Beitrag haben wir dir unter anderem gezeigt, wie relevant die Registrierkasse für Vereine ist, was ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb ist und auf welche Belegerteilungspflicht Vereine achten müssen. 

Wenn du deine Vereinskasse aufbessern willst, dann solltest du dich unbedingt genauer mit helloCash beschäftigen. Leg am besten direkt los und besuche die folgenden Seiten:

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Disclaimer: Wir weisen dich ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beitrag keine (steuer-)rechtliche Beratung ersetzt.

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