Die treibende Kraft der österreichischen Wirtschaft sind die Klein- und Mittelunternehmen. Vor allem viele Dienstleistungsbetriebe gehören den Kleinunternehmern an. Aber was ist eigentlich ein Kleinunternehmen? Erfahre hier alle wichtigen Aspekte rund um die Kleinunternehmerregelung.

Die Kleinunternehmerregelung soll das Wirtschaften für kleinere Unternehmen erleichtern. Es gibt Punkte, in denen sich Kleinunternehmen von anderen unterscheiden. Erst am 01.01.2020 wurde die Kleinunternehmerregelung adaptiert. In diesem Beitrag beantworten wir nicht nur allgemeine Fragen über die Kleinunternehmerregelung. Er soll auch die Änderungen des Jahres 2020 verdeutlichen. Finde hier eine kurze Übersicht, auf welche Fragen wir näher eingehen:

  • Was ist die Kleinunternehmerregelung?
  • Wie viel darf ich als Kleinunternehmer verdienen?
  • Welche Steuern muss ich als Kleinunternehmer zahlen?
  • Wo liegt die Gewinngrenze für Kleinunternehmer?
  • Was hat sich 2020 für Kleinunternehmer geändert?
  • Und was muss bei Kleinunternehmern auf der Rechnung stehen?

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Einige Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein Unternehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann. Zum Beispiel muss das Unternehmen im Inland, also in Österreich, betrieben werden. In weiterer Folge darf der Jahresumsatz die Grenze von 35.000 € nicht übersteigen. Nur einmal in fünf Jahren darf diese Grenze um 15 % überschritten werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann unterliegt ein Unternehmen der Kleinunternehmerregelung. Das bedeutet zum Beispiel, dass es keine Umsatzsteuer (USt) abführen muss.

Wie berechnet man nun die Grenze des Jahresumsatzes? Man zählt alle unternehmerischen Tätigkeiten zusammen. Hast du beispielsweise einen Gewerbebetrieb und vermietest außerdem Gebäude? Dann musst du die Umsätze aus beidem addieren. Wichtig ist jedoch, dass die Umsatzsteuer bei der Berechnung der Grenze herausgerechnet werden muss. Es gibt verschiedene Umsätze, welche nicht in diese Grenze mit einberechnet werden müssen. Hier eine kleine Aufzählung:

  • Hilfsgeschäften
  • bei denen die Steuerschuld auf den Kleinunternehmer übergeht
  • Krankenbeförderung
  • verschiedene Heime
  • Privatschule
  • Privatlehrer
  • Bausparkassen und Versicherungsvertreter
  • gemeinnützigen Sportvereinen
  • Zahntechnikern
  • innergemeinschaftlicher Erwerb
  • und vieles mehr

Eine genaue Auflistung dieser Punkte kannst du auf der Website der WKO nachlesen.

Wie bereits vorhin erwähnt, muss im Zuge der Kleinunternehmerregelung keine USt abgeführt werden. Doch nicht alle Umsätze sind dabei steuerfrei. Folgende Punkte sind NICHT steuerfrei:

  • innergemeinschaftliche Erwerbe
  • Einfuhren und Dienstleistungen von ausländischen Unternehmen

Die Einfuhren und Dienstleitungen von ausländischen Unternehmen sind nur dann nicht steuerfrei, wenn der Leistungsort in Österreich liegt. Somit geht die Steuerschuld auf den Kleinunternehmer über.

Folgende Punkte fallen in die Umsatzsteuerbefreiung:

  • Lieferungen und sonstige Leistungen mit Liefer- und Leistungsort im Inland
  • Umsätze aus Hilfsgeschäften
  • Umsätze aus Geschäftsveräußerungen

Neben der Umsatzsteuerbefreiung darf aber gleichzeitig von Kleinunternehmen auch keine Vorsteuer abgezogen werden. Deshalb muss auch keine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) an das Finanzamt übermittelt werden, sofern du keine Aufforderung dazu erhalten hat. Auch die Umsatzsteuerjahreserklärung muss nicht gemacht werden.

Wie kann ich die Steuerbefreiung in helloCash aktivieren?

Du bist Kleinunternehmer (z. B. Masseur) und helloCash Kunde? Dann kannst du ganz einfach deine Umsatzsteuerbefreiung in deiner Registrierkasse einstellen. Wie das genau funktioniert?

  1. Logge dich in deine Registrierkasse ein.
  2. Unter Registrierkasse > Einstellungen > Allgemein > Steuerliche Begünstigung
  3. Setze das Häkchen auf Kleinunternehmer.
  4. Fertig.

kleinunternehmen

Schon kann es mit dem Kassieren losgehen. Brauchst du bei der Einstellung Hilfe? Dann kannst du dich jederzeit an unseren Support wenden. Egal ob telefonisch, per Chat oder per E-Mail – unser Support ist für dich da.

Wie viel darf ich als Kleinunternehmer verdienen?

Ein Kleinunternehmer wird über seinen Umsatz definiert. Dieser darf die Grenze von 35.000 € grundsätzlich nicht überschreiten. Nur einmal alle fünf Jahre ist eine Überschreitung von 15 % auf 40.000 € möglich.

Der Verdienst eines Unternehmens entspricht jedoch dem Gewinn, welcher durch den Abzug der laufenden Kosten von den Umsätzen berechnet wird. Dieser wird in der Kleinunternehmerregelung nicht berücksichtigt. Das bedeutet, er ist daher unabhängig davon. Was heißt das nun? Es gibt keine rechtlich festgelegte Obergrenze, wie viel ein Kleinunternehmer verdienen darf.

Welche Steuern muss ich als Kleinunternehmer zahlen?

Kleinunternehmen sind umsatzsteuerbefreit. Sie müssen bei bestimmten Lieferungen und Leistungen keine Umsatzsteuer abführen. Dies umfasst die Lieferungen und Leistungen mit Liefer- und Leistungsort im Inland sowie Umsätze aus Hilfsgeschäften und Geschäftsveräußerungen.

Möchte ein Kleinunternehmer doch Umsatzsteuer abführen, kann dies freiwillig gemacht werden. Gründe für den Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung könnten beispielsweise hohe Vorsteuerabzüge in der Gründungsphase sein.

Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung

Der Verzicht muss dem Finanzamt schriftlich erklärt werden. Hier ist das Ausfüllen der sogenannte Optionserklärung notwendig. Eine Vorlage dieser Erklärung findest du auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) unter Formular U12. Nachdem die Erklärung abgegeben wurde, bist du als Kleinunternehmen daran gebunden. Diese Bindung gilt mindestens für das Jahr und noch für weitere vier Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit kann ein Widerruf der Optionserklärung durchgeführt werden. Dieser muss bis zum Letzten des Monats Jänner im Kalenderjahr gemacht werden, in dem der Widerruf gelten soll.

Vorsteuer

Verzichtest du auf die Umsatzsteuerbefreiung, darfst du auch die Vorsteuer abziehen. Hinsichtlich des Umlaufvermögens darf die gesamte Vorsteuer rückwirkend geltend gemacht werden. Beim Anlagevermögen ist dies nur anteilig möglich und sofern die Anschaffung innerhalb des Betrachtungszeitraumes liegt. Bei beweglichem Anlagevermögen entspricht dieser Zeitraum fünf Jahre. Bei unbeweglichem Anlagevermögen ist der Zeitraum zwanzig oder zehn Jahre lang.

Einkommenssteuer

Abgesehen von der Umsatzsteuer ist auch die Einkommenssteuer von Kleinunternehmen zu berücksichtigen. Diese muss bezahlt werden. Das gilt unabhängig von einer etwaigen Umsatzsteuerbefreiung.

Es ist wichtig, dass du dich bei allen rechtlichen Fragen vorher mit deinem Steuerberater absprichst. Er ist Experte auf diesem Gebiet und kann dich perfekt unterstützen. helloCash übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der angegebenen Informationen.

Wo liegt die Gewinngrenze für Kleinunternehmer?

Der Gewinn von Kleinunternehmen wird im Normalfall mithilfe der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt. Das heißt, alle Einnahmen und Ausgaben werden zusammengezählt und gegenübergestellt. Je nach Höhe der Beträge ist das Ergebnis ein Gewinn oder Verlust. Vom ausgewiesenen Gewinn muss die zuvor erwähnte Einkommenssteuer bezahlt werden. Nun stellt sich die Frage: Gibt es eine Gewinngrenze für Kleinunternehmen?

Die Antwort ist ganz klar: Nein. Die Kleinunternehmerregelung definiert sich nur über den Umsatz des Unternehmens. Konkret bedeutet das: Solange der Umsatz 35.000 € nicht übersteigt, gilt die Kleinunternehmerregelung. Diese Grenze darf einmal in fünf Jahren um 15 % überstiegen werden. Komplett unabhängig vom Gewinn. Somit gibt es hinsichtlich der Kleinunternehmerregelung keine Gewinngrenze.

Was hat sich 2020 für Kleinunternehmer geändert?

Die Kleinunternehmerregelung wird hin und wieder reformiert. Auch im Jahr 2020 fand eine Reformierung statt. Diese verhalf den Unternehmern zu einiger Erleichterung. Welche das genau sind, erfährst du nun hier.

Die Grenze, ab wann ein Unternehmen ein Kleinunternehmen ist, wurde angehoben. Die Umsatzgrenze war früher 30.000 € und ist nun ab dem 01.01.2020 auf 35.000 € erhöht worden. Dies bedeutet, dass mehr Unternehmen in die Regelung fallen.

Überschreitung der Umsatzgrenze

Zusätzlich ist eine Überschreitung dieser Umsatzgrenze ab diesem Jahr möglich. Musste zuvor die Grenze exakt eingehalten werden, ist ab 2020 das Übersteigen der Grenze möglich. Diese darf jedoch nur einmal in fünf Jahren auftreten und bis zu 40.000 € umfassen. Das heißt, die Grenze darf um 15 % überschritten werden.

Erleichterungen durch die Steuerreform

Die Steuerreform 2020 enthält auch für die Steuererklärung von Kleinunternehmern eine Erleichterung. Es ist nämlich möglich, eine vereinfachte Steuererklärung zu legen. Dabei erfolgt ein pauschaler Steuerabzug und nicht mehr die Absetzung einzelner Ausgaben. Bei Handelsbetrieben beispielsweise werden 60 % vom Umsatz abgezogen und die restlichen 40 % besteuert.

Du siehst also, die Steuerreform 2020 hat dir als Kleinunternehmer einige Erleichterung gebracht. Nun stellt sich noch eine letzte Frage: Welche Bestandteile muss die Rechnung von Kleinunternehmern ausweisen? Dies erfährst du gleich hier.

Was muss bei Kleinunternehmern auf der Rechnung stehen?

Da die Kleinunternehmerregelung eine Umsatzsteuerbefreiung vorsieht, unterscheidet sich die Rechnung von anderen Unternehmen. Möchtest du mehr Informationen zu diesem Thema erhalten? Dann schau doch bei dem Beitrag Kleinunternehmer Rechnung vorbei. Dort erfährst du alles ganz genau.

Kleinunternehmen stellen im Zuge ihrer geschäftlichen Tätigkeit Rechnungen aus. Da sie einer Umsatzsteuerbefreiung unterliegen, wird auch keine Umsatzsteuer berechnet und auf der Rechnung nicht ausgewiesen. Daher sind auf den Rechnungen nur Nettobeträge zu finden. Diese entsprechen gleichzeitig den Bruttobeträgen.

kleinunternehmer-rechnung

Umsatzsteuerbefreiung

Auf der Rechnung muss ein Vermerk über die Umsatzsteuerbefreiung zu finden sein. Hier gibt es verschiedenste Formulierungen. Diese solltest du auf jeden Fall mit deinem Steuerberater zuvor abklären.

Formulierungen könnten etwa so lauten:

  • „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“ oder
  • „Der Rechnungsbetrag enthält gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UstG 1994 keine Umsatzsteuer.“

Weist deine Rechnung eine Umsatzsteuer aus, so entsteht auch die Verpflichtung, diese dem Finanzamt abzuführen. Deshalb solltest du besonders darauf achten, keine Umsatzsteuer auszuweisen. Passiert dies dennoch einmal, solltest du die Rechnung unverzüglich für deinen Kunden korrigieren und ihn darüber informieren.

Umsatzsteueridentifikationsnummer

Auch die Angabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.) auf der Rechnung ist nicht verpflichtend. Es ist jedoch möglich, als Kleinunternehmer eine UID-Nr. zu beantragen. Dies macht dann Sinn, wenn geschäftliche Beziehungen ins Ausland bestehen. Dazu muss ein Antragsformular U 15 ausgefüllt werden, welches auf der Website des BMF abgerufen werden kann.

Liste aller Rechnungsbestandteile

Hier findest du nun eine Liste aller Rechnungsbestandteile, die eine Kleinunternehmerrechnung aufweisen muss:

  • Name des leistenden Unternehmens
  • Adresse des leistenden Unternehmens
  • Name des Leistungsempfängers
  • Adresse des Leistungsempfängers
  • Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Artikel / Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Bezeichnung
  • Menge
  • Gesamtpreis
  • Entgelt (ohne USt)
  • Lieferdatum
  • Leistungszeitraum
  • Hinweis auf die USt-Befreiung

Du möchtest gerne ein Muster für eine Kleinunternehmerrechnung haben? Wir haben eines für dich erstellt, welches du dir ganz einfach herunterladen kannst.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Registrierkasse haben?

Auch der zwingende Einsatz einer Registrierkasse hängt von den Umsatzgrenzen eines Unternehmens ab. Das heißt, Registrierkassen und Umsatzgrenzen sind eng miteinander verknüpft. Ab welchen Umsatzgrenzen musst du nun als Kleinunternehmer eine Registrierkasse haben?

Werden folgende Jahres- und Barumsätze überschritten, müssen alle Bareinnahmen einzeln und elektronisch erfasst werden:

  • Jahresumsatz: 15.000 € netto
  • Jährlicher Barumsatz: 7.500 € netto

Überschreitest du diese Umsatzgrenzen, musst du dir eine Registrierkasse anschaffen. Wir bei helloCash bieten dir dabei viele unterschiedliche Funktionen an. Zusätzlich kannst du aus vier verschiedenen Preismodellen (Gratis, Medium, Premium und Gastro) wählen.

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Nähere Informationen findest du auch in unserem Beitrag über den Zusammenhang zwischen Registrierkasse und Umsatzgrenzen.

Welche Vorteile und Nachteile bringt die Kleinunternehmerregelung?

Je nach Art deiner Kunden, kann sich die Umsatzsteuerbefreiung positiv oder negativ auswirken. Bedienst du hauptsächlich Privatkunden? Dann ist die Wirkung wahrscheinlich positiv. Immerhin kannst du deine Produkte und Leistungen gegenüber der Konkurrenz billiger anbieten, da keine Umsatzsteuer enthalten ist.

Unternehmen als Kunden

Sind deine Kunden hauptsächlich selbst Unternehmen? Dann kann dies ein Nachteil sein. Diese sind nämlich im Normalfall berechtigt, Vorsteuer abzuziehen. Das heißt, bezahlen diese Unternehmen Umsatzsteuer, erhalten sie diese vom Finanzamt wieder zurück. Weist deine Rechnung keine Umsatzsteuer aus, ist das nicht möglich.

Prognose der Geschäftsentwicklung

Das schwierigste an der Kleinunternehmerregelung ist die Prognose: Werden die Umsatzgrenzen überschritten oder nicht? Zu Beginn einer Tätigkeit ist dies sehr schwer zu sagen. Dennoch muss gleich von Anfang an entschieden werden, ob auf den Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen werden soll oder nicht. Damit deshalb keine Probleme auftreten, muss die zukünftige Geschäftsentwicklung sehr genau eingeschätzt werden.

Die Optionserklärung

Entscheidet man sich gegen die Befreiung und füllt eine Optionserklärung aus, gilt diese ganze 5 Jahre. Das heißt, die Bindung daran ist vergleichsweise lang. Bei Rückgang des Umsatzes kann das erhebliche Nachteile und unverhältnismäßige Administrationskosten mit sich bringen.

Fazit

Die Kleinunternehmerregelung erleichtert das Unternehmertum enorm. Gerade für Dienstleistungsbetriebe ermöglicht sie einen verminderten Administrationsaufwand und auch eine geringere steuerliche Belastung.

Natürlich kann sie aber auch Nachteile mit sich bringen. Ob du die mit der Kleinunternehmerregelung einhergehende Umsatzsteuerbefreiung beanspruchen möchtest oder nicht, liegt natürlich in deinem Ermessen. Wichtig ist hierbei jedoch auf jeden Fall, mit dem eigenen Steuerberater Kontakt aufzunehmen. Er kann dir noch einmal alle wichtigen Eckpunkte diesbezüglich erklären. Außerdem achtet er darauf, dass rechtlich alles in Ordnung ist. Falls eine Registrierkasse angeschafft werden muss, sollte jedenfalls darauf geachtet werden, ob damit die Berücksichtigung der Umsatzsteuerbefreiung möglich ist.

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Disclaimer: Wir weisen dich ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beitrag keine (steuer-)rechtliche Beratung ersetzt.

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